
Öffentliche Beurkundungen
Aufzeichnung rechtserheblicher Tatsachen oder rechtsgeschäftlicher Erklärungen durch die Urkundsperson in der vorgeschriebenen Form und im dafür vorgesehenen Verfahren.
Beispiele (nicht abschliessend):
- Eidesstattliche Erklärungen
- Errichtung von Bürgschaften
- Gründung einer AG oder einer GmbH
- Statutenänderung einer AG oder einer GmbH
- Testamente
- Erbverträge
Beglaubigungen
- Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien oder Abschriften, Auszügen, Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums
Öffnungszeiten für Beglaubigungen und Beurkundungen:
Mo – Do, nach Vereinbarung
Büro geschlossen 21.12.2017 – 06.01.2018