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Öffentliche Beurkundungen

Aufzeichnung rechtserheblicher Tatsachen oder rechtsgeschäftlicher Erklärungen durch die Urkundsperson in der vorgeschriebenen Form und im dafür vorgesehenen Verfahren.

Beispiele (nicht abschliessend):

  • Eidesstattliche Erklärungen
  • Errichtung von Bürgschaften
  • Gründung einer AG oder einer GmbH
  • Statutenänderung einer AG oder einer GmbH
  • Testamente
  • Erbverträge

Beglaubigungen

  • Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien oder Abschriften, Auszügen, Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums

Öffnungszeiten für Beglaubigungen und Beurkundungen:

Mo – Do, nach Vereinbarung
Büro geschlossen 21.12.2017 – 06.01.2018